Das Atelier für Übersetzungen in Raron verändert sich! Entdecken Sie die neue Projektausschreibung online ab dem 1. September.
Mehr Informationen :Literatur
Version vom 02.09.2026

Gesuchseingabe möglich ab
01.09.
Entscheidsinstanz
Kommission LiteraturPro
Eingabefrist
31.10.
Projektbeginn
Einen Rahmen schaffen für die Übersetzung von Auszügen aus Werken von Walliser Autoren in die andere Kantonssprache.
Das Gesuch muss vom Übersetzer des Originalwerks eingereicht werden.
Zulassungskriterien :
Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien gelten die Allgemeinen Bestimmungen. Bewertungskriterien :
Zu übersetzen sind 20 Seiten bzw. etwa 10 Gedichte.
Der Übersetzer erhält für einen einmonatigen Aufenthalt im Atelier in Raron eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu CHF 2500.–.
Der Autor des zu übersetzenden Werks erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von CHF 1000.– für Treffen mit dem Übersetzer während dessen Aufenthalts im Atelier in Raron im Hinblick auf eine öffentliche Präsentation.
Eine vollständige Übersetzung des Werks ist nicht Gegenstand dieses Förderinstruments. Für die Vergütung gelten die Tarifempfehlungen des Verbands A*dS. Dieses Förderinstrument wird in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Literaturfestival Leukerbad und dem Spycher : Literaturpreis Leuk durchgeführt.