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Das Atelier für Übersetzungen in Raron verändert sich! Entdecken Sie die neue Projektausschreibung online ab dem 1. September.

Mehr Informationen :

Literatur

Version vom 02.09.2026

Raron, Zentriegenhaus: Atelier für Übersetzungen

Gesuchseingabe möglich ab

01.09.

Entscheidsinstanz

Kommission LiteraturPro

Eingabefrist

31.10.

Projektbeginn

Zielsetzung

Einen Rahmen schaffen für die Übersetzung von Auszügen aus Werken von Walliser Autoren in die andere Kantonssprache.

Gesuchsteller/-in

Das Gesuch muss vom Übersetzer des Originalwerks eingereicht werden.

Auswahlkriterien

Zulassungskriterien :

  • Das Werk muss in einer der beiden offiziellen Kantonssprachen verfasst sein, d. h. entweder auf Deutsch, einschliesslich Oberwalliser Dialekt, oder auf Französisch, damit es in die jeweils andere Sprache übersetzt werden kann ;
  • Der Autor des zu übersetzenden Werks muss gemäss den Vorgaben der Dienststelle für Kultur als Walliser gelten. Zudem muss er mindestens ein Werk in Form einer Verlagspublikation veröffentlicht haben. Im Eigenverlag erschienene Werke werden nicht berücksichtigt ;
  • Der Übersetzer muss nicht unbedingt aus dem Wallis stammen. Er muss jedoch entweder einen Abschluss einer anerkannten Berufsschule vorweisen können oder mindestens eine Übersetzung in die Zielsprache bei einem anerkannten Verlag veröffentlicht haben (Verlagspublikation) ;
  • Der Verlag muss nicht unbedingt aus dem Wallis stammen. Er verpflichtet sich, die Übersetzungsrechte für den ausgewählten Auszug abzutreten ;
  • Eine schriftliche Genehmigung des Verlags des Originalwerks, die die Übersetzung von maximal 20 Seiten bzw. von etwa 10 Gedichten erlaubt.

Zusätzlich zu den oben genannten Kriterien gelten die Allgemeinen Bestimmungen. Bewertungskriterien :

  • Werdegang und Anerkennung des Autors des Werks, das Gegenstand der Übersetzung ist ;
  • Anerkennung des Verlags, der eine regelmässige Verlagstätigkeit ausübt, den Autoren faire Vertragsbedingungen bietet und die Werke je nach Sprache der Veröffentlichung in den wichtigsten Buchhandlungen der Westschweiz oder der Deutschschweiz vertreibt.

Modalitäten

Zu übersetzen sind 20 Seiten bzw. etwa 10 Gedichte.

Der Übersetzer erhält für einen einmonatigen Aufenthalt im Atelier in Raron eine pauschale Aufwandsentschädigung von bis zu CHF 2500.–.

Der Autor des zu übersetzenden Werks erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von CHF 1000.– für Treffen mit dem Übersetzer während dessen Aufenthalts im Atelier in Raron im Hinblick auf eine öffentliche Präsentation.

Inhalt des Gesuchs

  • Motivationsschreiben ;
  • Lebenslauf des Übersetzers (Ausbildung, Übersetzungen, Veröffentlichungen, Auszeichnungen) ;
  • Kurzbeschreibung der verlegerischen Tätigkeit des Verlags sowie Angaben zu dessen Vertriebspartner für den regelmässigen Vertrieb seiner Werke in den wichtigsten Buchhandlungen ;
  • Lebenslauf des Autors des zu übersetzenden Werks, einschliesslich der veröffentlichten Werke (im Selbstverlag erschienene Werke werden nicht berücksichtigt), sowie seine Tätigkeit im Literaturbetrieb des Wallis ;
  • Beschreibung des Übersetzungsprojekts und des entsprechenden Werks.

Kommentare

Eine vollständige Übersetzung des Werks ist nicht Gegenstand dieses Förderinstruments. Für die Vergütung gelten die Tarifempfehlungen des Verbands A*dS. Dieses Förderinstrument wird in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Literaturfestival Leukerbad und dem Spycher : Literaturpreis Leuk durchgeführt.